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Fall Christian Ahlmann: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt

Springreiter Christian Ahlmann bleibt bis zur Tribunalentscheidung der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) vorläufig gesperrt.

  
Der Antrag des Springreiters auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die FEI auf Aufhebung der vorläufigen Suspendierung ist heute vom Landgericht Dortmund zurückgewiesen worden.

"Wir begrüßen die Entscheidung, da das Landgericht Dortmund offensichtlich davon überzeugt war, dass das Sportgerichtsverfahren bei der FEI bisher nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt worden ist", so FN-Generalsekretär Dr. Hanfried Haring.

Ahlmanns Pferd Cöster war nach der ersten Nationenpreisrunde am 17. August bei den Olympischen Spielen in Hongkong positiv auf Capsaicin getestet worden. Der Reiter wurde nach Bekanntgabe der Ergebnisse am 21. August mit sofortiger Wirkung von den Olympischen Spielen ausgeschlossen.

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Springreiter Christian Ahlmann (GER) ist weiterhin bei Turnieren nicht startberechtigt.
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