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Jessica Kürten bringt den Medikationsfall Maike vor das CAS

Die Weltranglisten-Zweite der Springreiter, die Irin Jessica Kürten, hat sich nach Beratung mit ihrem Anwalt Dr. Ulf Walz entschieden, die vom FEI-Tribunal verhängte Sperre von zwei Monaten nicht widerspruchslos hinzunehmen.

  
Sie bringt den Medikationsfall der Stute Maike vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS. Das FEI-Tribunal hatte am 7. Mai 2008 seine Entscheidung im Fall Kürten/ Maike bekannt gegeben: Demnach erkennt das Tribunal die Einwendungen der Springreiterin nicht an und verhängte eine Sperre von zwei Monaten. Die Reiterin hat allerdings das Recht, innerhalb von 30 Tagen zu entscheiden, ob sie die weiteren Möglichkeiten des Rechtsweges ausschöpft. Davon macht die im rheinischen Hünxe lebende Reiterin Gebrauch.

Der Stute Maike war beim CSIO La Baule im Mai 2007 im Rahmen einer Medikationskontrolle Blut und Urin entnommen worden. Die FEI teilte der Reiterin über die irische Föderation EFI mit, dass die Substanz "Etoricoxib" festgestellt worden sein soll. Die FEI hat den Fall als Medikation der "Klasse A" eingestuft und nicht - wie irrtümlich in verschiedenen Medien berichtet wurde - als Doping. Sie hat der Reiterin offeriert, den Fall durch eine nachträgliche Disqualifikation und Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 750 Schweizer Franken abzuschließen. Jessica Kürten bestreitet nach wie vor vehement, der Stute die Substanz verabreicht zu haben, und lehnte deshalb dieses Angebot der FEI ab.


Aus Jessica Kürtens Sicht sprechen mehrere Gründe dafür, den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) mit dem Fall zu beschäftigen:

* Die FEI hat alle Anträge der Reiterin im Medikationsfall Maike stets abgelehnt. Weder wurde eine Quantifizierung der gefundenen Substanz genehmigt, noch wurde die B-Probe in einem anderen als dem schon mit der Analyse der A-Probe befassten Labor vorgenommen.

* Der von der Reiterin beauftragte witnessing analyst (Vertrauensperson) Dr. Laurent Bigler wurde von der FEI akzeptiert, aber mit Verweis auf das überarbeitete FEI-Reglement von der Analyse der B-Probe ausgeschlossen. Das verstößt nach Auffassung der Reiterin gegen den von der FEI ratifizierten WADA-Code. In jedem Fall stellt es Reiter grundsätzlich schlechter als alle anderen Athleten.

* Nach Ansicht von Jessica Kürtens Experten ergibt sich aus den Analyseunterlagen nicht, dass im Urin des Pferdes Restspuren des behaupteten Medikaments vorhanden waren.

* Für Jessica Kürten ist nicht nachvollziehbar, dass die Übermittlung der vollständigen Analyse-Ergebnisse von einer „Geheimhaltungserklärung“ der Reiterin und ihres Anwalts abhängig gemacht wurde. Es kann in einem solchen Verfahren keine geheimen Dokumente geben.



„Ich bin mir keiner Schuld bewußt,“ so Kürten, „daher werde ich den Rechtsweg auch ausschöpfen. Zudem möchte ich wissen, ob sich der Weltverband FEI, dem ich als internationale Reiterin ja auch angehöre, mit diesem Reglement auf rechtlich einwandfreiem Boden bewegt.“

Der Einspruch der irischen Springreiterin Jessica Kürten gegen die vom FEI-Tribunal verhängte Sperre ist vom internationales Sportgerichtshof CAS in Lausanne abgewiesen worden.

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