FN verweigert Daniel Deußer Jahresturnierlizenz
Die Ausstellung einer Jahresturnierlizenz kann aus wichtigem Grund verweigert werden, eine bereits ausgestellte FN-Jahresturnierlizenz entzogen werden.
Darüber hinaus erhält er ab heute für diesen Zeitraum keine Startgenehmigung für internationale Leistungsprüfungen im In- und Ausland sowie für nationale Leistungsprüfungen im Ausland (§ 63 Ziffer 3.1 bis 3.3 LPO). Des Weiteren werden alle für diesen Zeitraum bereits erteilten Startgenehmigungen zurückgenommen.
Zur Begründung: Daniel Deußer hat in den USA vom 28. Februar bis 4. März 2007 an der Wellington Masters Horse Show mit dem Pferd Pristanna teilgenommen. Bei einer Medikationskontrolle wurde bei Pristanna das Vorhandensein der im Wettkampf verbotenen Substanz Reserpine festgestellt. Reserpine wird nach dem amerikanischen, dem internationalen (FEI) und dem deutschen Sportregelwerk (LPO) als Dopingsubstanz angesehen. Deußer wurde dafür in den USA für die Dauer von drei Monaten von der Teilnahme an dortigen Veranstaltungen ausgeschlossen. Die Drei-Monats-Sperre begann am 1. Januar und endete am 31. März 2008.
Die FN ist für die Ausstellung von Jahresturnierlizenzen gemäß § 20 der LPO ausschließlich zuständig. Die Ausstellung einer Jahresturnierlizenz kann aus wichtigem Grund verweigert werden, eine bereits ausgestellte FN-Jahresturnierlizenz entzogen werden. Als wichtiger Grund kommt unter anderem ein Verstoß gegen die sportlich-faire Haltung und die reiterliche Disziplin in Betracht.
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