Verhandlung im Fall Deußer vertagt
Vor der Ersten Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf fand heute die mündliche Verhandlung im Falle Daniel Deußer statt.
Die Verfahrensbevollmächtigten von Daniel Deußer stellten zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Mitglieder der Disziplinarkommission. Über den Befangenheitsantrag muss jetzt das Große Schiedsgericht der FN entscheiden.
Hierzu erklärt das FN-Justitiariat: Befangenheitsanträge - mit welcher Begründung auch immer - können nicht verhindert werden. Die Vertagung sagt nichts über die Richtigkeit der Gründe des Befangenheitsantrages aus. Ob dieser gerechtfertigt ist, entscheidet das Große Schiedsgericht nach Stellungnahme der Mitglieder der zuständigen Disziplinarkommission. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen.
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