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Verhandlung im Fall Deußer vertagt

Vor der Ersten Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf fand heute die mündliche Verhandlung im Falle Daniel Deußer statt.

  
Zur Verhandlung stand die positive Medikationskontrolle von Deußers Pferd Air Jordan Z anlässlich des Weltcupfinales Springen in Las Vegas (USA) vom 18. bis 22. April vergangenen Jahres. Air Jordan Z wurde positiv auf die im Wettkampf verbotene Dopingsubstanz Reserpine getestet. Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hatte den Fall "Air Jordan Z" aufgrund von Verfahrensfehlern bei der Analyse der B-Probe eingestellt. Die FN hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen und unterzog diesen Fall einer weiteren Überprüfung.

Die Verfahrensbevollmächtigten von Daniel Deußer stellten zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Mitglieder der Disziplinarkommission. Über den Befangenheitsantrag muss jetzt das Große Schiedsgericht der FN entscheiden.

Hierzu erklärt das FN-Justitiariat: Befangenheitsanträge - mit welcher Begründung auch immer - können nicht verhindert werden. Die Vertagung sagt nichts über die Richtigkeit der Gründe des Befangenheitsantrages aus. Ob dieser gerechtfertigt ist, entscheidet das Große Schiedsgericht nach Stellungnahme der Mitglieder der zuständigen Disziplinarkommission. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen.

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