Presseerklärung der FEI zum Fall Daniel Deußer
Die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) in Lausanne/SUI übermittelte heute der Deutschen Reiterlichen Vereinigung folgende Pressemitteilung.
Am heutigen Tage erhielt die Rechtsabteilung der FEI den Bericht der Analyse des Labors in Paris, welcher das Vorhandensein von Reserpine, einer gemäß FEI-Regelwerk im Turniersport verbotenen Substanz, in der B-Probe des Pferdes Air Jordan Z, geritten von Daniel Deusser anlässlich des FEI Weltcup-Finales im Springen in Las Vegas vom 19. bis 22. April 2007 bestätigt. Daniel Deusser wurde Zweiter in diesem Finale.
Gemäß den Anti-Doping-Bestimmungen der FEI, die im vergangenen Jahr den Empfehlungen der FEI Task Force für Anti-Doping und Medikationsstrategien angepasst wurden und im Rahmen des weltweiten Anti-Doping-Codes muss die FEI einen spezifischen Standard zum Beweis erbringen, wenn sie sich auf eine Verletzung der Dopingbestimmungen beruft, um die Rechte des Sportlers zu schützen. Ergebnisse, die die Zuverlässigkeit der Blut- oder Urinprobe betreffen, können Beweismaterial hervorbringen, welches zeigt, ob diese Standards eingehalten werden.
Grundsätzlich veröffentlicht die FEI die Existenz von positiven Testergebnissen nicht, bevor sie die Ergebnisse der bestätigenden (*B") Probe erhalten und bewertet hat und festgestellt hat, dass diese das Vorhandensein einer verbotenen Substanz bestätigen oder der Reiter auf sein Recht der Analyse zweiten Probe verzichtet hat. Unglücklicher Weise wurde die Nachrichten über das positive Testergebnis in diesem Fall über Dritte öffentlich gemacht.


