Fall Air Jordan Z: Ermittlungsverfahren gegen Daniel Deußer eingestellt
Die 1. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Ermittlungsverfahren gegen den Springreiter Daniel Deußer (Valkenswaard) im Fall „Air Jordan Z“ eingestellt.
Sie war der Auffassung, dass nach Ablauf von fast zwei Jahren seit dem Weltcup-Finale 2007 in den USA, bei dem Deußers Pferd Air Jordan Z positiv auf die Dopingsubstanz Reserpine getestet wurde, eine befriedigende Sachaufklärung mehr als fraglich sei.
Die von der FN eingeleiteten Ermittlungen wurden dadurch erschwert, dass die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) keine gründliche und zeitnahe Aufklärung vorgenommen hatte. Die FEI hatte das Verfahren bereits auf Verwaltungsebene eingestellt. Zudem verlängerte sich das Verfahren aufgrund eines Befangenheitsantrages des Betroffenen, über den das Große Schiedsgericht der FN und die 2. Kammer der Disziplinarkommission zu entscheiden hatten.
Für dieses aus dem Jahr 2007 stammende Verfahren gab es noch nicht das Instrument der vorläufigen Suspendierung mit dem heute ein Verfahren zeitnäher und effektiver durchgeführt werden könnte.
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