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Fall Daniel Deußer: FN-Schiedsgericht bestätigt Entscheidung der FN-Disziplinarkommission

Das Große Schiedsgericht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat gestern sowohl dem Springreiter Daniel Deußer als auch der FN einen Beschluss zugestellt.

  
Somit hat das Schiedsgericht die Entscheidung der FN-Disziplinarkommission vom 24. April 2008 bestätigt, Daniel Deußer zu Recht die Ausstellung einer Jahresturnierlizenz verweigert zu haben. Damit hat das Schiedsgericht der Auffassung der Disziplinarkommission voll entsprochen.

Das Schiedsgericht hat allerdings darauf hingewiesen, dass die Disziplinarkommission selbst keine Startgenehmigungen verweigern beziehungsweise widerrufen dürfe. Dies ist aber auch nicht geschehen. Die Startgenehmigungen für die Turniere in Hamburg und Wiesbaden 2008 sind regelkonform durch die FN-Abteilung Turniersport/Spitzensport widerrufen worden und nicht durch die FN-Disziplinarkommission.

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